Wer trägt die Kosten?
Die Leistungen im Verbund Betreutes Wohnen sind Angebote der Eingliederungshilfe laut §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 75 SGB XII.
Der zuständige Kostenträger ist das Land Berlin. Demnach übernimmt in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger die Kosten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Die Finanzierung über den örtlichen Sozialhilfeträger ist einkommens- und vermögensabhängig, daher ist eventuell ein Eigenanteil zu zahlen.
Wie bekommen Sie Hilfen im Betreuten Wohnen?
Für die Vermittlung in unsere Wohn- und Betreuungsangebote ist eine Vorstellung im regionalen Steuerungsgremium Psychiatrie (SGP) und eine Begutachtung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst Spandau, Klosterstraße 36D, 13578 Berlin, notwendig.
Für Leistungen im Verbund Betreutes Wohnen müssen Sie einen Antrag an das Bezirksamt Spandau, Abteilung Gesundheit und Soziales, Fallmanagement für Eingliederungshilfe, Galenstraße 14, 13597 Berlin, stellen.
Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung?
Wir beraten Sie gern persönlich und unbürokratisch. Bitte wenden Sie sich an die Einrichtungsleitung in unseren Standorten des Verbundes Betreutes Wohnen.