Wer trägt die Kosten?
Die Beschäftigungstagesstätte Spandau ist Teil der regionalen psychiatrischen Pflichtversorgung.
Diese Pflichtversorgung garantiert, dass alle Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Land Berlin – unabhängig davon, wie schwer ihre Erkrankung ist und wie viel Hilfe sie benötigen – auch die notwendige Unterstützung erhalten.
ginko Berlin ist an dieser Pflichtversorgung vertraglich beteiligt. Die notwendigen Betreuungsleistungen werden über ein Steuerungsgremium des betreffenden Bezirks vermittelt. Dazu erteilen wir gern Auskunft.
Die Kosten für Aufenthalt und Aktivitäten in der Beschäftigungstagesstätte übernehmen die zuständigen Kostenträger, zum Beispiel das Sozialamt. Dafür müssen die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen laut §§ 53,54 SGB XII in Verbindung mit § 75 SGB XII vorliegen. Wir beraten Sie gern.