Wer trägt die Kosten?
Die Zuverdienst-Beschäftigung im FAIRKAUFHAUS ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer Behinderung laut SGB XII.
Daher übernimmt der Sozialhilfeträger die Betreuungskosten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.