Die Kosten für die Unterkunft im Wohnheim übernimmt der jeweilige Kostenträger.

Hierfür müssen die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig.
Wenn Sie laufend Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter beziehen, ist das Sozialamt zuständig.