In unserem Wohnheim stellen wir volljährigen Frauen und Männern, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung.

Voraussetzung ist, dass Sie ein selbstverantwortliches und eigenständiges Leben führen können – auch außerhalb unserer Bürozeiten und an den Wochenenden.

Und was müssen Sie tun?
Für die Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

  • "Bescheinigung über Unterkunftsplatznachweis bei Wohnungslosigkeit", erhältlich beim zuständigen Sozialamt, Fachbereich Soziale Wohnhilfe/Wohnungsnotfälle
  • Kostenübernahme für Unterkunftskosten durch den zuständigen Leistungsträger, in der Regel Jobcenter oder Sozialamt